Stiftung Schweiz. Schule für Blindenführhunde
Die Stiftung steht unter Aufsicht des Bundes. Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht werden vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art.84, Abs.2 ZGB) jährlich geprüft.
Der Stiftungsrat besteht aus mind. 15 Mitgliedern.
Aufgabe
Die Zucht, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden.
Die Einführung und Nachbetreuung von Blindenführhunden bei blinden und sehbehinderten Personen in der Schweiz und, soweit es die Umstände zulassen, im grenznahen Ausland
Die Zusammenarbeit mit andern Schulen für Blindenführhunde im In- und Ausland sowie mit der Internationalen Dachorganisation „International Guide Dog Federation".
Die Förderung der Interessen der Blinden und Sehbehinderten im Zusammenhang mit der Verbesserung ihrer Mobilität im Alltag.