Haltung - Wünsche von Blinden und Sehbehinderten
mit Führhunden an Sie.....
Dank den Führhunden sind Blinde und Sehbehinderte in der Lage, sich praktisch überall selbständig, sicher und in zügigem Tempo zu bewegen. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann der Führhund jedoch nur wahrnehmen, wenn er dabei nicht gestört wird.
Folgende Regeln sollten bei der Begegnung mit einem Führhund-Gespann unbedingt beachtet und eingehalten werden:
- Rufen Sie Ihren Hund zu sich und nehmen Sie ihn an die Leine!
- Lassen Sie das Gespann ungestört passieren und umgehen Sie es mit Ihrem Hund zügig und in einem gewissen Abstand.
- Vermeiden Sie jede Kontaktaufnahme mit dem Führhund!
Im Übrigen gelten natürlich die allgemeinen Verhaltensregeln:
- Einem Führhund ist überall Zugang zu gewähren, also auch da, wo ein Hundeverbot besteht, wie beispielsweise in Lebensmittelgeschäften, in der Post, auf Friedhöfen, etc.
- Beim Überqueren der Strasse ist den Sehbehinderten mit Führhund und/oder weissem Stock stets den Vortritt zu gewähren.
- Da der Hund Ampeln nicht erkennen kann, ist Ihnen der Sehbehinderte dankbar, wenn Sie ihm die Umschaltung auf Grün mitteilen.
- Wenn Sie sehen, dass ein Sehbehinderter mit seinem Führhund in Schwierigkeiten gerät, sprechen Sie ihn an und bieten Sie ihm Ihre Hilfe an.
Übrigens: Auch der Führhund braucht seine Freizeit zum Spielen und geniesst gerne den Kontakt mit seinen Artgenossen
Der Hunderatgeber.ch dankt Ihnen herzlich für die Einhaltung dieser Regeln.
Quelle: Merkblatt der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil
Weitere Einzelheiten zum Thema Führhunde finden Sie im angehängten Link oder im Hunderatgeber unter der Rubrik Sport und Dienst /Organisationen / Blindenführhundeschule Allschwil