auf Reisen - Flugreisen
Grundsätzlich stellt eine Reise mit dem Flugzeug für den Hund kein Problem dar. Dennoch sollten im Vorfeld einige Vorkehrungen getroffen werden, um die Reise angenehm zu gestalten und unnötige Komplikationen bei Grenzübertritten zu vermeiden.
Je nach Land sind die Bestimmungen verschieden. Deshalb ist eine frühzeitige Erkundigung beim Veterinärdienst der Zieldestination unumgänglich. Für die meisten europäischen Länder genügt der offizielle Heimtierausweis, in dem eine aktuelle, mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alte, oder nachgeimpfte Tollwutimpfung eingetragen ist.
Reisen in Länder wie Australien, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Grossbritannien oder Irland verlangen eine Vorbereitungszeit von 4-6 Monaten. Für diese sind tierärztliche Untersuchungen und Zeugnisse unterschiedlichster Art notwendig. Solche Dokumente müssen dann auch von Kantons- oder Exporttierärzten bescheinigt werden.
Für den Transport im Flugzeug hat die internationale Luft-Transport-Organisation (IATA) Vorschriften erlassen, welche diese genau regeln. Für den Transport von Hunden werden so genannte "Skykennel" verlangt. Diese sind im Fachhandel erhältlich.
Nach Empfehlung der IATA sollten die Tiere nur in Ausnahmefällen medikamentös beruhigt werden. Der Luftdruck im Flugzeug entspricht ca. einer Höhe von 2500 Metern über Meer, was zusammen mit Beruhigungsmitteln den Blutdruck enorm senken kann. Besonders für ältere oder sensible Tiere kann dies lebensgefährlich werden. Lassen Sie sich vorgängig von Ihrem Tierarzt oder einer zuständigen Stelle für Flugreisen beraten. Falls dem Hund vor der Reise Medikamente verabreicht wurden, sollte die Dosierung, Zeit und Art der Anwendung, sowie der Name des Medikamentes auf der Transportbox vermerkt sein.
Wichtig ist es, den Hund einige Zeit vor der Reise an die dafür bestimmte Transportbox zu gewöhnen. Sie kann beispielsweise im Vorfeld als Schlafplatz oder als Transportbox im Auto dienen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der IATA Live Animals Regulations, siehe angehängte Linkdatei.
Für Fragen wenden Sie sich an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV oder an den grenztierärztlichen Dienst Ihres Flughafens:
GTD Flughafen Zürich, Tel.-Nr. 044/813'12'15
GTD Flughafen Genf, Tel.-Nr. 022/798'13'37
GTD Flughafen Basel, Tel.-Nr. 061/313'67'67
Infos gemäss BLV
BLV Bundesamt für | 3003 Bern |