Institutionen - Polizei
Der Polizeidiensthund, nicht 'nur' ein treuer Begleiter, sondern die Lebensversicherung auf vier Pfoten. Die Aufgabe eines Polizeidiensthundes ist der Schutz seines Führers und dessen Kollegen. Ein talentiertes sowie vielfältiges Können, das jederzeit abrufbar ist, ist die Voraussetzung an einen Diensthund.
Unterschiedlich nach Polizeistelle und deren Anforderungsprofil, werden die Hunde als Begleit-, Schutz- und/oder Spürhund eingesetzt.
Die Aufgabe eines Diensthundes ist das Suchen und Stellen von Tätern in Gebäuden und im Freien, das Einholen und Stellen von fliehenden Tätern aber auch der Schutz von Personen, primär seines Führers und dessen Begleitung.
Eingesetzt wird ein Diensthund auch bei der Suche
nach vermissten Personen, beispielsweise im Wald. Dies nennt man eine
Nasenarbeit. Dazu gehört das Fährten (suchen) nach Tätern im freien Gelände, das Suchen von Deliktsgut oder
verlorenen Gegenständen.
Im Weiteren werden Diensthunde für die Suche
von Drogen ausgebildet.
Ein breites Spektrum, das ein vielseitig einsetzbares Talent voraussetzt. Mut und Tapferkeit sind die Voraussetzungen des Führers. Ein sicheres Wesen, Ausdauer, sowie gute triebliche Anlagen werden vom Diensthund gefordert.